Wir informieren Sie nachstehend über die derzeitigen Preise (gültig ab 01.03.2019).:
Ohne Genehmigung heißt: Sie haben diese selbst bei der Stadt beantragt.
Mit Genehmigung heißt: Wir beantragen diese in Ihrem Auftrag bei der Stadt.
>> Wichtige Hinweise für eine mobile Halteverbotszone in Bergisch Gladbach!
- Das Ordnungsamt der Stadt Bergisch Gladbach genehmigt 3 verschiedene Längen für eine HVZ: 10 Meter für einen Sprinter, 15 Meter für einen 7,5 to und 20 Meter für einen LKW mit Anhänger
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Maximale Dauer einer Genehmigung: 2 Tage!
Länger nur auf Anfrage und mit Begründung - Aufstellfrist der Schilder beträgt in Bergisch Gladbach mindestens 72 Std. (3 Tage) VOR dem eigentlichen Ereignis (Umzug, Be und Entladen) .
- Bei Unterschreiten dieser Frist ist KEIN Abschleppen eventuell vorhandener Fahrzeuge möglich!
- Bitte unter Besonderheiten die Begebenheiten vor Ort, soweit bekannt, eintragen! Dazu gehören z.B. Parkbuchten, Seitenstreifen, Parkuhr, Ladezone etc. !
- Eine mobile Halteverbotszone darf generell NICHT zum Parken benutzt werden, auch nicht vom Inhaber der Genehmigung!
- Es darf NUR vor der/den Hausnummer/n aufgestellt werden, die auch in der Genehmigung angegeben wurde!
- Ein von Ihnen bestelltes Paket OHNE Genehmigung setzt voraus, dass Sie die Genehmigung bei der Stadt Köln in eigener Regie beantragen oder schon beantragt haben! Nachweis erforderlich.
- Bei zu enger Strasse MUSS, um den fließenden Verkehr zu gewährleisten, eine beidseitige Halteverbotszone eingerichtet werden!
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Bitte beachten Sie, dass AUF dem Bürgersteig max 2.8 to geparkt werden dürfen. In Ausnahmefällen werden auch 7,5 to mit Lastverteilungsrampen genehmigt!
Bitte vorher anfragen! - Haben Sie weitere Fragen, so können Sie uns gerne Mo-Fr. unter der Servicenummer 0221 / 984 13 49 anrufen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!
Bestellformular für eine Halteverbotszone (HVZ) in Bergisch Gladbach
Die HVZ gilt für jeweils 1 Tag. Zusatztage wählen Sie bitte unter „Zusatztag(e) wählen“ aus. Beachten Sie bitte, dass ohne Genehmigung eine Einrichtung einer HVZ nicht möglich ist. Weisen Sie uns daher bitte Ihre selbst eingeholte Genehmigung vor dem Aufstellen der Schilder nach.
Einr. HVZ Berg. Gladbach