Allgemeine Informationen und Vertragsbedingungen

  1. Angaben zum Einholen der Genehmigung durch die Fa. HKL – ServiceEine Gewährleistung auf Erteilung der Genehmigung kann HKL-Service nicht geben. Auch bei Nichterteilung einer Genehmigung werden die Gebühren fällig.
  2. Die Notwendigkeit, die Örtlichkeit wegen mangelhafter Angaben vorher zu besichtigen, zieht eine Pauschale von 35,00 € pro Stunde nach sich.
  3. Normalerweise werden 15 Meter Stellfläche genehmigt. Dafür sind zwei Halteverbotschilder inklusive Beschriftung und Aufstellvorrichtung nötig.
  4. Die Halteverbotszone muss – je nach Stadt – mindestens 96 Stunden (4 Tage) bzw. 72 Stunden (3 Tage) vor Ihrer Gültigkeit eingerichtet werden, auch wenn Sie einen Selbstaufbau der Halteverbotschilder durchführen wollen.
  5. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters
    Die Firma HKL Service e.K kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen.
  6. Reklamation
    Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am bzw. direkt zu Beginn des Gültigkeitstags der Halteverbotszone erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen! Eine verspätete Reklamation ist somit ungültig.
  7. Aufstellung der Halteverbotszone
    Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle HKL Service e.K oder ein durch die Firma HKL Service e.K beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, z.B. wegen Baustelle, Feuerwehrzufahrt oder örtliche Begebenheiten sich verändert haben, so kann HKL Service e.K einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass erst mit dem Kunden Rücksprache gehalten werden muss. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Muss die Genehmigung dadurch verändert werden, fällt eine zusätzliche Änderungsgebühr von 8,50 Euro an.
    Bitte beachten: Hat der Kunde die Genehmigung selbst bei der Stadt eingeholt  gilt auch hier:
    Sollte der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, z.B. wegen Baustelle, Feuerwehrzufahrt, Bäumen oder bei sonstigen Veränderungen der örtlichen Begebenheiten, oder  die benötigte Nutzfläche ( Meterangabe) ist zu gering bemessen, kann HKL Service e.K einen Ausweichort nehmen oder eine weitere Hausnummer mit einbeziehen und der Kunde erhält mit der Zustellung des Aufstellprotokolls einen Hinweis darauf, dass die Genehmigung geändert werden muss!Das Abändern der Genehmigung ist zwingend notwendig,  da sonst die Halteverbotszone nicht gültig ist und die Stadt keine Abschleppmaßnahmen  durchführt.
  8. Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone
    HKL Service haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde HKL Service umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so wird HKL Service versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert. Es wird lediglich die ordnungsgemäß Aufstellung der Schilder geschuldet, nicht aber dass diese am Gültigkeitstag unverändert stehen.
  9. Die Abholung der Schilder kann bis zu 4 Tage vor der Gültigkeit, die Rücklieferung direkt am nächsten Tag nach der Gültigkeit erfolgen (ohne Samstag/ Sonntag).  Eine verspätete Rücklieferung zieht einen Aufschlag von 20,00 € pro Tag nach sich. Es bleibt Ihnen nachgelassen, nachzuweisen, dass der Fa. HKL-Service kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  10. Die Verkehrsicherungspflicht und Haftung gegenüber Dritten liegt beim Auftraggeber.Der Aufsteller bzw. Vermieter schließt eine Haftung gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten grundsätzlich aus. . Dies gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
  11. Verlust oder Beschädigung eines Halteverbotschildes (bei Selbstabholung und bei Auf- und Abbau durch die Fa. HKL -Service) wird mit 150,00 € berechnet.
  12. Bei Selbstabholung ist je HVZ eine Kaution von 150,00 € in bar zu hinterlegen.
  13. Die Schilder werden sauber zurückgegeben. Eine notwendige Reinigung nach Rücklieferung wird mit 5,50 € je Schild berechnet.
  14. Alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt.
    Ausnahme: Die Stadt Köln berechnet ihre Gebühren zuzüglich 19% MwSt.
  15. Verwaltungsgebühren der Stadt Köln (Preisangaben ohne Gewähr):
    • Erster Umzugstag 38,00 €
    • jeder weitere Tag 18,00 €
    • Aufstellung eines Außenaufzugs 14,00 €
    • Ortsbesichtigung der Stadt Köln 54,00 €
    • Besonderer Aufwand der Behörde (Abstimmung mit Polizei, anderen Ämtern, etc) 40,00 € je Stunde.
    • Achtung: Bei Aufstellung eines Außenaufzugs und außergewöhnlichen Ortverhältnissen ist eine Ortsbesichtigung durch die Stadt Köln zwingend notwendig.
      Hinweis: Änderungen an der bereits bestehenden Ausnahmegenehmigung (z.B. Datum oder Adresse) ziehen Gebühren der Stadt Köln von zur Zeit 8,50 € nach sich.
  16. Nach einer Information der Finanzämter sind wir verpflichtet, auf sämtliche Gebühren der Stadt Köln die jeweils gültige MwSt. zu erheben und diese an die zuständigen Finanzämter abzuführen.
  17. Die bereitgestellten Formulare sind als Auftragsbestätigung zu nutzen. Zusendung per FAX, BRIEF oder E-MAIL.
  18. Widerrufsrecht für das Einholen der Genehmigung:
    14 Tage vor dem Termin. Sollte die Stadt die Genehmigung schon erteilt habe, berechnen wir diese im vollem Umfang. Sollten die Halteverbotszone schon eingerichtet sein, wird diese ebenfalls im vollem Umfang berechnet.
  19. Widerrufsrecht für das Stornieren eines Auftrages nach §355 BGB:
    Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag innerhalb von 14 Werktagen nach Auftragserteilung zu stornieren. HKL-Service behält sich jedoch vor, hierfür eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 € zu berechnen. Bis dahin eventuell angefallene Gebühren/Auslagen (siehe auch Punkt 14!) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  20. Bei Widerruf nach den genannten Fristen wird der volle Preis fällig.
  21. Zahlungsziel sofort nach Rechnungseingang spätestens 7 Tage VOR Einrichtung der Halteverbotszone.
  22. Mahngebühren inkl. Porto je Mahnung 7,50 €.
  23. Gewährleistung und Haftung
    HKL Service übernimmt keine Haftung, wenn unberechtigte Personen nach der Schilderstellung und Protokollierung unberechtigt Schilder verändern oder entfernen.
    Der Kunde stellt als Auftraggeber und Genehmigungsinhaber und/oder Nutznießer einer Halteverbotszone HKL-Service von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen oder Schäden frei.
    Sollte HKL Service wegen der Entfernung der HVZ durch Dritte, wegen Entwendung der HVZ oder wegen unerlaubter Verstellung eine Ersatz-HVZ aufstellen müssen, so wird eine zusätzliche Anfahrtsgebühr berechnet:

    • Anfahrtsgebühr innerhab von Köln: 25,00 Euro zzgl. MwSt.
    • Anfahrtsgebühr außerhalb von Köln: 35,00 Euro zzgl. MwSt.
  24. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Kunde eine juristische Person oder Kaufmann ist, als Gerichtsstand Köln als vereinbart.
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.